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   VGH Bayern, 23.06.2020 - 24 ZB 19.2439   

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https://dejure.org/2020,18142
VGH Bayern, 23.06.2020 - 24 ZB 19.2439 (https://dejure.org/2020,18142)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.06.2020 - 24 ZB 19.2439 (https://dejure.org/2020,18142)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - 24 ZB 19.2439 (https://dejure.org/2020,18142)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 45 Abs. 2 S. 1, § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 2; VwGO § 124a Abs. 4, Abs. 5 S. 2; GG Art. 5 Abs. 1
    Sog. "Reichsbürger"- waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

  • rewis.io

    Sog. "Reichsbürger"- waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 15.01.2018 - 21 CS 17.1519

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und des kleinen Waffenscheins

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2020 - 24 ZB 19.2439
    Soweit sich der Kläger auf Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG beruft, hat das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt (UA S. 19), dass die Meinungsfreiheit ihre Grenze unter anderem in den Schranken der allgemeinen Gesetze (Art. 5 Abs. 2 GG) findet, wozu auch das Waffengesetz gehört (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 - juris Rn. 20 ff.).
  • VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678

    Widerruf zum Erwerb und Besitz von Waffen wegen Äußerungen auf Facebook

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2020 - 24 ZB 19.2439
    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO liegt vor, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, namentlich Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, oder wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (stRspr z.B. BayVGH B.v. 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678 - juris Rn. 20 n.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.08.2019 - 20 ZB 18.2418

    Zu den Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2020 - 24 ZB 19.2439
    Erforderlich ist deshalb unter ausdrücklicher oder jedenfalls konkludenter Bezugnahme auf einen Zulassungsgrund eine substanziierte Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff durchdrungen und aufbereitet wird (BayVGH, B.v. 6.8.2019 - 20 ZB 18.2418 - juris Rn. 3; Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 59 und 63).
  • VGH Bayern, 13.11.2019 - 21 CS 18.1290

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2020 - 24 ZB 19.2439
    Dazu wäre es erforderlich, dass der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis tatbestandlich unmittelbar an das Merkmal der politischen Anschauung anknüpft (BayVGH, B.v. 13.11.2019 - 21 CS 18.1290 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2021 - 11 LA 69/21

    Anhörung; Bestimmtheit; Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz 1913;

    Auch auf das Vorliegen einer strafbaren Handlung kommt es nicht an (Bayerischer VGH, Beschl. v. 23.6.2020 - 24 ZB 19.2439 -, juris, Rn. 13).
  • VGH Bayern, 16.11.2023 - 24 CS 23.1695

    Rücknahme eines Kleinen Waffenscheins wegen Mitgliedschaft in der "Jungen

    Das erscheint unter Angemessenheitsgesichtspunkten problematisch, auch wenn der Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis zumeist nur einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit bedeutet (vgl. Jürgensen/Blanc, GSZ 2023, 131/138; s.a. BayVGH, B.v. 23.6.2020 - 24 ZB 19.2439 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 16.11.2023 - 24 CS 23.1709

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

    Das erscheint unter Angemessenheitsgesichtspunkten problematisch, auch wenn der Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis zumeist nur einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit bedeutet (vgl. Jürgensen/Blanc, GSZ 2023, 131/138; s.a. BayVGH, B.v. 23.6.2020 - 24 ZB 19.2439 - juris Rn. 13).
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